Wenn Lücken nicht mehr durch Brücken bzw. Implantate geschlossen werden können oder diese Versorgung nicht erwünscht ist, dann können zur Sicherung der Kaufunktion und zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Ästhetik mit einer Teilprothese (herausnehmbarer Zahnersatz) diese Funktionen erfüllt werden. Die Teilprothesen gibt es in verschiedenen Ausführungen, in Abhängigkeit vom gewünschten Tragekomfort, Tragedauer, persönlichen Ansprüchen an die Herstellung, Aussehen.